Pflicht für jede Zahnarztpraxis

Datenschutz

Laut § 4f Bundesdatenschutzgesetz sind Betriebe ab neun Personen (Praxisinhaber und Auszubildende zählen mit!) verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Dabei genügt es nicht, „einfach irgendeine Person“ zu benennen, sondern es gibt hierfür klare Regelungen und Vorgaben, die auch mit einer Reihe von organisatorischen Maßnahmen, regelmäßigen Dokumentationstätigkeiten und Pflichten einhergehen.

Immer mehr Landesdatenschutzbehörden verschicken inzwischen Fragebögen zur Prüfung der Datenschutzorganisation, um die reale Situation zum Thema „Datenschutz“ in den Unternehmen zu eruieren und den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationsstand zu ermitteln.
Darüber hinaus verfügen diese Behörden über das Recht unangemeldeter Prüfungen und sind ferner mit umfänglichen Befugnissen, außer zur Beschlagnahmung und Vervielfältigung, ausgestattet.

Neben einem tief greifenden Wissen zum Thema „Datenschutz“ sollte der bestellte Datenschutzbeauftragte für Ihre Praxis zugleich über fundiertes Wissen im zahnmedizinischen Bereich verfügen. Bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ohne zahnmedizinische Fachkunde gestalten sich ansonsten die Vor- und Einarbeitungszeiten sehr aufwendig und gehen damit mit sehr hohen Kosten einher.

Neben einem TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten stellt Ihnen die Firma SCHAFFLHUBER unter anderem auch folgende Schriftstücke zur Verfügung:

• Vordefiniertes internes und öffentliches Verfahrensverzeichnis zur individuellen Anpassung an Ihre Bedürfnisse
• Musterverträge zur Auftragsdatenverarbeitung (ab 05/2018 Auftragsverarbeitung)
• Konzepte bezüglich Antivirenlösungen, Datensicherungen, Datenschutz, Firewalls etc.

Des Weiteren erhalten Sie von uns unter anderem folgende Serviceleistungen:

• Datenschutzrelevante Analyse der Praxis-EDV
• Beratung bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten
• Abwicklung und Koordination des Schriftwechsels sowie der Kommunikation mit den Landesdatenschutzbehörden
• Stetige Aktualisierung bzw. Erstellung verpflichtender Dokumente bei Veränderungen

Unsere Datenschutzbeauftragten sind zertifiziert nach „Datenschutzbeauftragten DSB-TÜV“. Weitere Informationen erhalten Sie in folgendem PDF

Bestellung Datenschutzbeauftragter