Als Praxisinhaber sind Sie gesetzlich verpflichtet, für eine professionelle und wiederherstellbare Datensicherung Sorge zu tragen. Besondere Sorgfaltspflicht herrscht bei Praxen mit digitalem Röntgen, da hier die gesetzliche Aufbewahrungspflicht und externe Lagerung einer Datensicherung gewährleistet sein muss.

Für viele sicherlich unbekannt ist, dass in einem Schadensfall aufgrund mangelhafter und / oder defekter Datensicherung auch das EDV-betreuende Unternehmen eine Mithaftung hat.
Die Datensicherung von Kunden der Firma SCHAFFLHUBER wird mehrfach wöchentlich geprüft, sodass die Praxis rechtlich abgesichert ist. Darüber hinaus bieten wir auch individuelle Lösungen zur externen Datensicherung an.